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   OLG Saarbrücken, 28.02.1990 - 5 U 57/89   

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https://dejure.org/1990,5637
OLG Saarbrücken, 28.02.1990 - 5 U 57/89 (https://dejure.org/1990,5637)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.02.1990 - 5 U 57/89 (https://dejure.org/1990,5637)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Februar 1990 - 5 U 57/89 (https://dejure.org/1990,5637)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Entschädigung aus einer Unfallversicherung; Folgenlosigkeit einer Obliegenheitsverletzung wegen Verstoßes gegen die Aufklärungspflicht hinsichtlich des Bestehens weiterer Unfallversicherungen; Sachdienlichkeit einer nach dem Eintritt des Versicherungsfalls ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 3; AUB § 15 II Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 1143
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 06.03.2007 - 14 U 26/06

    Private Unfallversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei

    Während ein Teil der Rechtsprechung in diesem Fall Leistungsfreiheit des Versicherers verneint (vgl. OLG Saarbrücken VersR 1990, 1143; OLG Frankfurt VersR 1996, 701), führt nach anderer Auffassung in der Unfallversicherung das Verschweigen anderweitiger Unfallversicherungen auch dann zur Leistungsfreiheit, wenn das Unfallereignis völlig eindeutig und unstreitig ist (vgl. OLG Oldenburg VersR 1998, 1148; OLG Frankfurt RuS 2002, 37).
  • OLG Saarbrücken, 22.11.2006 - 5 U 269/06

    Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung bei Verneinung der Frage in

    Das berechtigte Interesse der Beklagten ist auch nicht deshalb entfallen, weil das Unfallereignis unstreitig ist und die Beklagte selbst davon ausgeht, dass der Versicherungsfall eingetreten ist, bzw. der Eintritt des Versicherungsfalls aus anderen Gründen völlig unzweifelhaft feststeht (so Senat, Urt. v. 28.02.1990 - 5 U 57/89, VersR 1990, 1143 (1144); OLG Karlsruhe, VersR 1997, 955 (956); a. A. OLG Frankfurt, r+s 2002, 37; OLG Oldenburg, VersR 1998, 1148; Prölss/Martin-Knappmann, aaO., § 10 AUB 94, Rdnr. 11).
  • OLG Saarbrücken, 12.11.2008 - 5 U 122/08

    Rechtsfolgen der Verneinung weiterer Unfallversicherungen in der Schadensanzeige

    Nach einer älteren Entscheidung des Senates (Urteil vom 28.02.1990 - 5 U 57/89, VersR 1990, 1143, 1144; ebenso OLG Karlsruhe, VersR 1997, 955, 956; OLG Frankfurt/M., VersR 1996, 701, 702; OLG Hamm, r+s 1986, 267, 268; a.A. OLG Frankfurt/M., r+s 2002; OLG Oldenburg, VersR 1997, 1148; OLG Köln, VersR 1995, 1435, 1437; Grimm, Unfallversicherung, 4. Aufl., § 8 AUB 99 Rdn. 5; Mangen, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, § 47 Rdn. 151, 37; Knappmann, in: Prölss/Martin, aaO., § 9 AUB 94 Rdn. 10) ist das Verschweigen einer anderweit bestehenden Unfallversicherung dann nicht generell geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, wenn das Unfallgeschehen als solches unstreitig ist und der Versicherer selbst davon ausgeht, dass der Versicherungsfall eingetreten ist.
  • OLG Frankfurt, 14.02.2001 - 7 U 182/96

    Unfallversicherung: Treuwidrige Berufung des Versicherers auf

    Damit könnte es an der Relevanz des Obliegenheitsverstoßes bereits dann fehlen, wenn wie hier unzweifelhaft feststeht, daß der Versicherte einen unter den Versicherungsschutz fallenden Unfall erlitten hat (vgl. OLG Saarbrücken VersR 90, 1143; OLG Hamm r + s 86, 267).
  • OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 195/97

    Leistungsfreiheit wegen Verschweigens weiterer Unfallversicherungen; Völlig

    Die Gefahr der Vortäuschung des Versicherungsfalls oder sonstiger Voraussetzungen zu Grund und Höhe ist aber umso größer, je höher die Versicherungssummen sind und/oder bei - hier an sich zulässiger - Mehrfachversicherung des gleichen Risikos (so BGH NJW 1985, 1563, 1564 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 691/84] ; OLG Saarbrücken VersR 1990, 1143, 1144) [OLG Saarbrücken 28.02.1990 - 5 U 57/89] .
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